Arno Barnert
in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei
Theater Zensur. Quellen zu Heinrich
von Kleists Berliner Abendblättern, in: BKB
11 (1997), 29-353; darin: 339f.
Johann August Sack und Johann Emanuel Küster an
Karl Justus Gruner, Berlin, 26. 1. 1811
<22r>
Berlin den 26. Januar 1811.
An den Herrn Polizey Präsidenten
Gruner hier
Dem Herrn Polizey Präsidenten Gruner theilen
wir in abschriftlicher Anlage mit, was wir wegen dermaliger
weiterer Durchführung des allgemeinen Prinzips der
Censur Vertheilung, welches den neueren Anordnungen
bereits bis dahin zum Grunde gelegen hat, gegenwärtig
an den allgemeinen Censor, Bibliothekar Biester
* erlassen haben. Ausser denjenigen Gründen dieser
näheren Feststellung, welche die Natur des Gegenstandes
ergiebt, haben wir dabeÿauch die Schwierigkeit in
Betracht gezogen, welche der so vielfach beschäftigte
Dirigent der hiesigen Polizeÿ bey persönlicher Uebernahme
eines weitläuftigern Censurgeschäfts nothwendig finden
muß, indessen doch die bekannte Lage allgemeiner,
auch hiesiger besonderer Staatsverhältnisse es, nach
den in anliegender Verfügung gemachten Andeutungen
nothwendig erfordert, daß die Leistung des Censurgeschäfts
dermalen persönlich seÿ und ausschließlich von den
Männern geschehe, welchen die Regierung dieselbe anvertraut
hat, und an welche sie unmittelbar
die
|
* und an die
hiesigen Buchhändler u Buchdrucker |
<22v>
die näheren Eröfungen und Anweisungen, die der Gegenstand
erfordert, ergehen läßt. Obwohl nun jede genauere Vertheilung
der zu censirenden Schriften ihre eigenen Inconvenienzen
und Unvollkommenheiten mit sich führen wird, deren
letzter Grund in der vermischten oder, unbestimmten Beschaffenheit
und Form der erscheinenden Schriften selbst liegt; so sind
wir doch überzeugt, daß die dermalige genauere Abgrenzung
der polizeylichen von der allgemeinen Censur <340:>
zur Verminderung jener Unvollkommenheiten wesentlich beitragen
und die Absichten der Regierung bey diesem Geschäftszweige
sichrer stellen wird, als es bis dahin der Fall gewesen
ist. Demnach vertrauen en wir auch zu dem Herrn Polizey
Präsidenten Gruner, daß derselbe sich mit dem Bibliothekar
Biester ohne Schwierigkeit hierunter einverständigen,
die dermalen hier erscheinenden Blätter und sonstigen periodischen
Schriften, welche nunmehr zur allgemeinen Censur kommen
müssen, auf dieselbe übertragen, auch in Rücksicht der demnächst
herausko·enden kleineren Schriften, welche nach
der
<23r>
der bisherigen Einrichtung noch zur polizeilichen Censur
gebracht werden sollten, dahin mitwirken werde, um die Buchhändler
und Buchdrucker zum genaueren Verständniß der eingetretenen
Abänderung zu bringen. Demnächst empfehlen wir dem Herrn
Poliz. Präsidenten wegen der in Schriften polizeylichen
Censur Ressorts in Berührung kommenden äusseren
und inneren Staatsverhältnisse dasselbe Verfahren und die
Befolgung derselben Grundsätze, die wir dem allgemeinen
Censor zur Pflicht gemacht haben, und deren aufmerksamste
Berücksichtigung die Lage des Augenblicks unerläßlich macht.
Berlin
den p
Sack
Küster
Zur gefälligen Mitzeichnung des
Königl: Geheimen Staats-
rathes und Chefs des allgemei-
nen Polizey Departements pp
Herrn Sack Hochwohlgebohr.
H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7,
Bl. 22-23
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