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B

Arno Barnert in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei – Theater – Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists „Berliner Abendblättern“, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 339f.

Johann August Sack und Johann Emanuel Küster an Karl Justus Gruner, Berlin, 26. 1. 1811

<22r>
Berlin den 26. Januar 1811.
An den Herrn Polizey Präsidenten
Gruner hier

Dem Herrn Polizey Präsidenten Gruner theilen wir in abschriftlicher Anlage mit, was wir wegen dermaliger weiterer Durchführung des allgemeinen Prinzips der Censur Vertheilung, welches den neueren Anordnungen bereits bis dahin zum Grunde gelegen hat, gegenwärtig an den allgemeinen Censor, Bibliothekar Biester * erlassen haben. Ausser denjenigen Gründen dieser näheren Feststellung, welche die Natur des Gegenstandes ergiebt, haben wir dabeÿauch die Schwierigkeit in Betracht gezogen, welche der so vielfach beschäftigte Dirigent der hiesigen Polizeÿ bey persönlicher Uebernahme eines weitläuftigern Censurgeschäfts nothwendig finden muß, indessen doch die bekannte Lage allgemeiner, auch hiesiger besonderer Staatsverhältnisse es, nach den in anliegender Verfügung gemachten Andeutungen nothwendig erfordert, daß die Leistung des Censurgeschäfts dermalen persönlich seÿ und ausschließlich von den Männern geschehe, welchen die Regierung dieselbe anvertraut hat, und an welche sie unmittelbar
die

* und an die hiesigen Buchhändler u Buchdrucker

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die näheren Eröfungen und Anweisungen, die der Gegenstand erfordert, ergehen läßt. Obwohl nun jede genauere Vertheilung der zu censirenden Schriften ihre eigenen Inconvenienzen und Unvollkommenheiten mit sich führen wird, deren letzter Grund in der vermischten oder, unbestimmten Beschaffenheit und Form der erscheinenden Schriften selbst liegt; so sind wir doch überzeugt, daß die dermalige genauere Abgrenzung der polizeylichen von der allgemeinen Censur <340:> zur Verminderung jener Unvollkommenheiten wesentlich beitragen und die Absichten der Regierung bey diesem Geschäftszweige sichrer stellen wird, als es bis dahin der Fall gewesen ist. – Demnach vertrauen en wir auch zu dem Herrn Polizey Präsidenten Gruner, daß derselbe sich mit dem Bibliothekar Biester ohne Schwierigkeit hierunter einverständigen, die dermalen hier erscheinenden Blätter und sonstigen periodischen Schriften, welche nunmehr zur allgemeinen Censur kommen müssen, auf dieselbe übertragen, auch in Rücksicht der demnächst herausko·enden kleineren Schriften, welche nach
der

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der bisherigen Einrichtung noch zur polizeilichen Censur gebracht werden sollten, dahin mitwirken werde, um die Buchhändler und Buchdrucker zum genaueren Verständniß der eingetretenen Abänderung zu bringen. Demnächst empfehlen wir dem Herrn Poliz. Präsidenten wegen der in Schriften polizeylichen Censur Ressorts in Berührung kommenden äusseren und inneren Staatsverhältnisse dasselbe Verfahren und die Befolgung derselben Grundsätze, die wir dem allgemeinen Censor zur Pflicht gemacht haben, und deren aufmerksamste Berücksichtigung die Lage des Augenblicks unerläßlich macht.
Berlin den p
Sack Küster

Zur gefälligen Mitzeichnung des
Königl: Geheimen Staats-
rathes und Chefs des allgemei-
nen Polizey Departements pp
Herrn Sack Hochwohlgebohr.


H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7, Bl. 22-23

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