Arno Barnert
in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei
Theater Zensur. Quellen zu Heinrich
von Kleists Berliner Abendblättern, in: BKB
11 (1997), 29-353; darin: 328f.
Johann August Sack an Johann Emanuel Küster, Berlin,
12. 1. 1811 (Entwurf)
<13r>
Berlin den 12 Januar 1811 Ministerium des Innern allgemeines
Polizeÿ Departement
An den Königl Geheimen Staatsrath
und Cheffder zweiten
Section des Königl Ministeriums der auswärtigen
Angelegenheiten
Herrn Küster Hochwohlgeboren
hier
Obgleich es nicht möglich ist, die Grenzlinie namentlich
darüber, was zu dem Reßort der litterarischen und
der polizeÿlichen Censur gehören soll, nach den von
dem Geheimen Krieges rath Himlÿ in der Beilage
Ew Hochwolgeboren gefälligen Schreibens vom 5ten
dieses Monats aufgestellten Ideen allgemeinzutreffend
zu bestimmen und es eben deshalb viel für sich hat,
wenn bisher alle periodische Schriften der
policeÿlichen Censur unterworfen gewesen, da es unter
ihnen äußerst selten eine und namentlich unter den
hieselbst erscheinenden, vielleicht außer etwa der
Bratringschen, keine giebt, deren Inhalt
nicht so durchaus gemischt und vielartig ist,
daß
|
|
<13v>
gelegentlich sehr wahrentliche policeÿliche Rücksichten
mit eintreten; so bin ich doch, sogar ^eben^ deshalb
desto mehr ganz damit damit einig, daß künftig <329:>
lieber alle ^hiesige^ Censur von einem Punkt
ausgehe und der ^Bibliothekar^ Doctor Biester zum
GeneralCensor bestellet und angewiesen werde, alle
diejenigen Schriften, welche nach seinem Ermeßen
ein policeyliches oder resp: politisches
Interesse haben, zur Ertheilung oder Versagung der
des Imprimatur resp. an den Herrn
Policeÿ Präsidenten Gruner oder Geheimen
Rath Himlÿ abzugeben.
Er
würde dabeÿ nur darauf aufmerksam zu machen seÿn,
daß namentlich alle Invectionen
|
|
<14r>
Invectionen, oder bittere oder tadelsüchtigte
Bemerkungen über die im Innern des Staats getroffenen
öffentlichen Einrichtungen einer besonderen policeÿlichen
Rücksicht unterliegen. *
Hierauf
würde dann ^unmaaßgeblich^ eine gemeinschaftliche
Verfügung an ** den Policeÿ Präsidenten Gruner und
Geheimen ^Kr:^ Rath Himlÿ anzugeben,
ingleichen eine Bekanntmachung an sämtliche hiesige
Verleger, Buchhändler und Buchdrucker zu veranlaßen
seÿn, welches ich Ew Hochwohlgeboren, im Fall Dieselben
diese einfache Behand lung der Sache für zweckmäßig
und genügend halten, ergebenst anheim stellen will,
und zur Mitzeichnung der angegebenen
|
* welches
S K Majestät ihm bekanntlich zur eigenen Pflicht gemacht
haben. ** den Bibliothekar Biester, sowie ein gemeinschaftliches
zweckmäßiges notificationum
|
<14v>
gemeinschaftlichen Verfügungen gern
bereit seÿn werde.
Berlin
den pp Königl. Geheimer StaatsRath und Cheff
des Departements
der allgemeinen Policey im Ministerio des Innern
Sack
16.
|
|
H: GStA-PK,
Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7, Bl. 13-14
|