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B

Arno Barnert in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei – Theater – Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists „Berliner Abendblättern“, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 328f.

Johann August Sack an Johann Emanuel Küster, Berlin, 12. 1. 1811 (Entwurf)

<13r>
Berlin den 12 Januar 1811 Ministerium des Innern allgemeines Polizeÿ Departement

An den Königl Geheimen Staatsrath
und Cheffder zweiten
Section des Königl Ministeriums der auswärtigen
Angelegenheiten
Herrn Küster Hochwohlgeboren
hier

Obgleich es nicht möglich ist, die Grenzlinie namentlich darüber, was zu dem Reßort der litterarischen und der polizeÿlichen Censur gehören soll, nach den von dem Geheimen Krieges rath Himlÿ in der Beilage Ew Hochwolgeboren gefälligen Schreibens vom 5ten dieses Monats aufgestellten Ideen allgemeinzutreffend zu bestimmen und es eben deshalb viel für sich hat, wenn bisher alle periodische Schriften der policeÿlichen Censur unterworfen gewesen, da es unter ihnen äußerst selten eine und namentlich unter den hieselbst erscheinenden, vielleicht außer etwa der Bratringschen, keine giebt, deren Inhalt nicht so durchaus gemischt und vielartig ist,
daß

<13v>
gelegentlich sehr wahrentliche policeÿliche Rücksichten mit eintreten; so bin ich doch, sogar ^eben^ deshalb desto mehr ganz damit damit einig, daß künftig <329:> lieber alle ^hiesige^ Censur von einem Punkt ausgehe und der ^Bibliothekar^ Doctor Biester zum GeneralCensor bestellet und angewiesen werde, alle diejenigen Schriften, welche nach seinem Ermeßen ein policeyliches oder resp: politisches Interesse haben, zur Ertheilung oder Versagung der des Imprimatur resp. an den Herrn Policeÿ Präsidenten Gruner  oder Geheimen Rath Himlÿ abzugeben.
Er würde dabeÿ nur darauf aufmerksam zu machen seÿn, daß namentlich alle Invectionen

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Invectionen, oder bittere oder tadelsüchtigte Bemerkungen über die im Innern des Staats getroffenen öffentlichen Einrichtungen einer besonderen policeÿlichen Rücksicht unterliegen. *
Hierauf würde dann ^unmaaßgeblich^ eine gemeinschaftliche Verfügung an ** den Policeÿ Präsidenten Gruner und Geheimen ^Kr:^  Rath Himlÿ anzugeben, ingleichen eine Bekanntmachung an sämtliche hiesige Verleger, Buchhändler und Buchdrucker zu veranlaßen seÿn, welches ich Ew Hochwohlgeboren, im Fall Dieselben diese einfache Behand lung der Sache für zweckmäßig und genügend halten, ergebenst anheim stellen will, und zur Mitzeichnung der angegebenen

* welches S K Majestät ihm bekanntlich zur eigenen Pflicht gemacht haben. ** den Bibliothekar Biester, sowie ein gemeinschaftliches zweckmäßiges notificationum

<14v>
gemeinschaftlichen Verfügungen gern bereit seÿn werde.
Berlin den pp Königl. Geheimer StaatsRath und Cheff des Departements
der allgemeinen Policey im Ministerio des Innern
Sack
16.

H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 1, Nr. 7, Bl. 13-14

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Letzte Aktualisierung 28-Jan-2003
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