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[ DOKUMENTE UND ZEUGNISSE ]

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Arno Barnert in Zusammenarbeit mit Roland Reuß und Peter Staengle, Polizei – Theater – Zensur. Quellen zu Heinrich von Kleists „Berliner Abendblättern“, in: BKB 11 (1997), 29-353; darin: 267-270

Karl Justus Gruner an Johann August Sack, Berlin,  27. 11. 1810

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Euer Hochwohlgeboren habe ich bereits mündlich über die Aufnahme der Operette: Die Schweizerfamilie bei der ersten Vorstellung derselben ganz gehorsamst Bericht erstattet und ermangele jetzt nicht, sowohl hierüber als über die gestrige tumultuarische Unterbrechung dieser Operette zur Vervollständigung folgendes ehrerbietig anzuzeigen.
Das Gerücht von der Existenz einer nicht sowohl gegen das Stück als gegen die Schauspielerin Herbst gerichteten Kabale war der Aufführung desselben vorangegangen und die General-Direkzion des Königlichen Nazional-Theaters fand sich veranlaßt, mich wegen der zu besorgenden Ruhestörung hierauf besonders aufmerksam zu machen. Ich traf sogleich die zweckdienlichsten Vorkehrungen, ordnete die Verstärkung des Polizei-Personals an und instruirte den Polizei-Inspektor Kayser noch mündlich, nur den während der Vorstellung etwa vorfallenden Unordnungen im Entstehen zu begegnen, damit dem Publikum der ungestörte Genuß der Darstellung gesichert bleibe. Zugleich erhielt der p Kayser die Anweisung, den übrigen Polizei-Offizianten dem gemäß die nöthigen Eröfnungen zu machen und dabei die unterm 20ten Dezember v. Js. erlassene, in  den öffentlichen Blättern enthaltene Bekanntmachung von Seiten des Königlichen Gouvernements und der Polizei-Behörde zur Richtschnur zu nehmen.
Die Vorstellung selbst fand am 21ten 
cur. wider Erwarten einen ungetheilten und zum Theil laut ge-
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ßerten Beifall und beim Schluß derselben wurde die Schauspielerin Herbst, welcher die erste Rolle darin zu Theil geworden war, harausgerufen. Indem sie nun dem Publikum für das erhaltene Zeichen des Beifalls ihren Dank abstatten wollte, ließen sich unter den erneuerten Applaudissements einige Pocher hören. Unter diesen befand sich ein junger Mann, welcher durch sein Betragen den Unwillen der Umstehenden erregt hatte und von ihnen mit Schimpfwörtern überhäuft wurde. Zur persönlichen Sicherstellung desselben forderte ihn der PolizeiInspektor Jacobi auf, ihm in die Kassenstube zu folgen. Er that dies unweigerlich und hier war es, wo er von dem herbeigerufenen Polizei-Inspektor Holthoff über sein Betragen zur Rede gestellt wurde. Er gab sich auf Befragen für einen Gÿmnasiasten von Thümen aus und scheint die anwesenden Polizei-Offizianten – außer ihnen war Niemand zugegen – vorzüglich dadurch aufgebracht zu haben, daß er die Aeußerungen des Unwillens von Seiten der ihn im Parterre umgebenden Personen gänzlich in Abrede stellte. Ewr. Hochwohlgeboren behalte ich <268:> mir vor, noch heute die über diesen Punkt nach der genommenen vorläufigen Rücksprache auf die Verantwortung des Polizei-Inspektors Holthoff veranlaßten weitere Vernehmungen und Erörterungen ganz gehorsamst mitzutheilen, wodurch allerdings soviel ausgemittelt worden ist, daß der p Holthoff sich von seiner AmtsEifer und in der Voraussetzung, er habe einen Schüler vor sich, zu weit hat leiten lassen.
Wegen der dadurch erregten Sensazion schien es mit Euer Hochwohlgeboren Genehmigung am Beßten, die Ope
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rette vorläufig nicht wieder zu geben. Ich forderte dero Befehle gemäß, die Direkzion des Theaters dazu durch den Rendanten Jacobi sogleich mündlich auf, mußte indeß nach eingeholter Zustimmung von Euer Hochwohlgeboren davon abstrahiren, weil sämmtliche Logen bereits gerade auf dieses Stük vermiethet waren, und die Direkzion mit Recht besorgte, daß der Ausbruch der Kabalen dadurch nur, im günstigsten Fall, einen Aufschub erlitten haben würde, welcher die Gefahr noch vergrößern könnte, und das übrige ruhige Publikum durch Abkündigung des Stüks ebenfalls aufgebracht haben würde.
Gestern Mittag erhielt ich indeß von mehreren Seiten davon Nachricht, daß sich eine Parthei gebildet habe, welche die Vorstellung der mehrerwähnten Operette zu beunruhigen Willens sei. Da mir als Theilnehmer der Verabredungen blos Militairpersonen genannt worden waren, so unterrichtete ich den hiesigen Kommandanten Obristen  von Brauchitsch mittelst eines Billets, welches ihm der Polizei-Inspektor Kayser überbringen mußte, sofort von meinen Besorgnissen und bat ihn, die Vorkehrungen, welche er nöthig erachten würde einzuleiten. In welcher Art er mein Gesuch beantwortet hat, wollen Euer Hochwohlgeboren aus seinem Originalbillet vom gestrigen Tage geneigtest entnehmen und ich erlaube mir nur, gegen die darin enthaltene Vermuthung, wegen der angeblichen unanständigen Behandlung des Militairs durch Polizei-Offizianten, ganz gehorsamst zu bemerken, daß dieselbe nicht gegründet ist, indem der p von Thümen, wie ich bereits ehrerbietig angeführt habe, nicht Militair ist. Auch
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habe ich ihm sowohl als dem Hauptmann von Klitzing vom Generalstaabe, welcher ihn bei mir einführte, in den bündigsten Ausdrücken, Genugthuung nach vorhergegangener Untersuchung des Vorgefallenen versprochen, und solches dem Herrn Kommandanten sogleich geäußert, auch mehrmals am Abend um die nöthigen Vorkehrungen gebeten.
Alle Anzeigen deuteten nur dahin, daß die zu befürchtende Stimmung nicht nur gegen die Schauspielerin  Herbst sondern auch gegen die Polizei-Offizianten gerichtet wäre und aus diesem Grunde schien es mir zur Vermeidung jeder Provozirung das Rathsamste, die zur Ausmittelung
der Unruhstifter besonders beorderten Polizei-Kommissarien Rexrodt, Niesner, Engel, Splittgerber und Schrö <269:> der <Schröder> in bürgerlicher Kleidung der Vorstellung beiwohnen zu lassen, ich selbst hielt mich aber in meiner Wohnung bereit, um durch meine Gegenwart im Schauspielhause mein Amt nicht unnöthiger Weise zu kompromittiren.
Der ganz gehorsamst beigefügte Bericht des PolizeiInspektors Kayser, dem die Oberaufsicht anvertraut war, gibt nicht nur die nähern Umstände von der gänzlichen Unterbrechung des Stüks im ersten Akte an, sondern es sind darin auch die Ruhestöhrer, soviel als möglich nahmhaft gemacht worden. Es ergibt sich daraus, daß solche größtentheils Offiziere gewesen und von Zivillisten nur Wenige bemerkt sind. Zum Theil mag dies daran liegen, daß Erstere die Angelegenheit irriger Weise als Standessache betrachtet haben, zum Theil scheint sie, geheimen Gerüchten nach zu urtheilen, aus einer Fakzion herzurühren, welche hier eine Gesellschaft mehrerer bekannten junger Männer bilden, an deren Spitze der inaktive
Major

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Major von Möllendorff stehen soll und unter welchen sich auch der p von Herzberg befindet. Die allgemeine Stimme beschuldigt Selbige laut der meisten TheaterKabalen, welche seit Jahr und Tag vorgefallen sind. Juristische Beweise lassen sich indeß dieserhalb nicht beibringen. Jedoch soll der junge von Thümen häufig bei dem p von Möllendorff gewesen, auch die Klage des Erstern bei Letzterm entworfen worden sein. Gut wäre es gewiß, eine solche Clique, unter der das ganze gebildete Publikum leidet, zu zerstören und da der p von Herzberg offenbar zu den Ruhestörern gehört, so dürfte selbiger unbedenklich in gesetzlichen
Anspruch zu nehmen und sein Benehmen exemplarisch zu ahnden sein. Ich bitter Euer Hochwohlgeboren ganz gehorsamst, Solches, sowie überhaupt eine nachdrükliche Ahndung des ganzen Vorfalls geneigtest zu veranlassen, indem das gesammte Publikum darüber höchst erbittert und die Theater-Direkzion um Muth  nd Ansehen gebracht ist. Könnten Vorfälle der Art ungerügt bleiben, so ist nicht abzusehen, wohin sie führen würden.
Uebrigens erlaube ich mir noch zu bemerken,
1, daß ich dem Herrn Kommandanten nicht früher von der Absicht der Unruhestiftung Nachricht geben konnte, weil ich sie nicht früher erfuhr, auch m. E. von 2. bis 6. Uhr Zeit genug zu Gegenvorkehrungen war, und ich solche so weit getroffen habe, als ich konnte.
2, daß die Beleidigung des p Holthoff gegen Herrn von Thümen nicht Standessache der Offiziere
sein

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sein konnte, da derselbe nicht Militair ist, und überdies die bündigste Versicherung der Genugthuung gegeben hatte, so daß also in keiner Art, Grund vorhanden gewesen, das gesammte Publikum, die Theater-Direkzion und Demoiselle Herbst dieserhalb zu turbiren.
<270:>
Ob es übrigens nöthig sein dürfte zur Erhaltung fernerer Ruhe, insbesondere zur Sicherung der p Herbst bei dem am Freitag bevorstehenden Wiederauftreten mit dem Königlichen Gouvernement nähere Verabredungen zu treffen,
stelle Euer Hochwohlgeboren ich ganz gehorsamst anheim.
Berlin den 27ten November 1810.
Gruner
An des Königlichen Geheimen StaatsRathes
und Departements-Chefs, auch Ritters
des rothen Adler-Ordens
Herrn Sack Hochwohlgeboren











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Koehler
28.







pd 27 Nov Abds 6 Uhr
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H: GStA-PK, Sign.: HA I, Rep. 77, Tit. 420, Nr. 2, Bd. 1, Bl. 44-46


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